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   FG Köln, 29.05.2002 - 14 K 1483/96   

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FG Köln, 29.05.2002 - 14 K 1483/96 (https://dejure.org/2002,7136)
FG Köln, Entscheidung vom 29.05.2002 - 14 K 1483/96 (https://dejure.org/2002,7136)
FG Köln, Entscheidung vom 29. Mai 2002 - 14 K 1483/96 (https://dejure.org/2002,7136)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Höhe einer Pauschalrückstellung für Gewährleistungsverpflichtungen; Voraussetzungen für die Bildung einer Pauschalrückstellung; Ermittlung des objektiven Maßstabs für die Wahrscheinlichkeit und Höhe künftiger Garantieleistungen aus der Erfahrung des Steuerpflichtigen in ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 07.10.1982 - IV R 39/80

    Zur Berechnung von Garantierückstellungen bei mehrjähriger Garantiefrist

    Auszug aus FG Köln, 29.05.2002 - 14 K 1483/96
    Dem werde am ehesten eine Schätzung gerecht, die die Umsätze und Garantieleistungen im Garantiezeitraum umfasse (Hinweis auf BFH-Urteil in BStBl II 1983, 104 sowie im einzelnen zitierte Schrifttumsnachweise).

    Nur auf diese Weise wird sichergestellt, dass einerseits nicht besonders günstige Umstände eines Jahres, andererseits nicht abweichend ungünstige Ergebnisse eines Jahres zu einer Verzerrung der Bewertung und damit zu einem unzutreffenden Ausweis des Jahresergebnisses führen (vgl. BFH-Urteil vom 7.12.1982 IV R 39/80, BStBl II 1983, 104).

    Aus dem BFH-Urteil in BStBl II 1983, 104, ergibt sich nichts anderes.

  • BFH, 30.04.1998 - III R 40/95

    Voraussetzungen für die Bildung von Garantierückstellungen

    Auszug aus FG Köln, 29.05.2002 - 14 K 1483/96
    Eine einheitliche Rückstellung für alle derartigen Risiken (Pauschalrückstellung) ist dann zu bilden, wenn eine Pauschalbewertung dieser Rückstellung das geeignete Mittel ist, um einen in tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von der Höhe des Aufwands zu geben, der abzusetzen sein wird (EuGH-Urteil vom 14.09.1999 RsC-275/97, DStR 1999, 1645; ständige Rechtsprechung des BFH, zuletzt Urteil vom 30.04.1998 III R 40/95, BFH/NV 1998, 1217, 1218 m. w. N.).

    Vielmehr muß eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, daß der bilanzierende Steuerpflichtige wegen eines im wesentlichen vor dem Bilanzstichtag verwirklichten Tatbestandes in Anspruch genommen werden wird (BFH-Urteil in BFH/NV 1998, 1217, 1218 m. w. N.).

    Da ein objektiver Maßstab für die Wahrscheinlichkeit und Höhe künftiger Garantieleistungen nur aus der Erfahrung gewonnen werden kann, legt die Rechtsprechung auf die Erfahrung, die der Steuerpflichtige in seinem eigenen Betrieb der Vergangenheit gemacht hat, entscheidendes Gewicht (BFH-Urteil vom 30.06.1983 IV R 41/81, BStBl II 1984, 263; vom 17.02.1993 X R 60/980, BStBl II 1993, 437; Urteil in BFH/NV 1998, 1217, 1218).

  • BFH, 12.12.1991 - IV R 28/91

    1. Wirtschaftliche Verursachung der Verpflichtung, Uferschutzarbeiten und

    Auszug aus FG Köln, 29.05.2002 - 14 K 1483/96
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist auch die Aufnahme von Avalkrediten zur Ablösung von Gewährleistungspflichten (Sicherheitseinbehalten) kein Umstand, der eine Rückstellung unabhängig von einer konkret drohenden Inanspruchnahme auf Gewährleistung zuläßt (BFH-Urteil vom 12.12.1991 IV R 28/91, BStBl II 1992, 600).

    Dem Risiko der Inanspruchnahme auf Gewährleistung ist im Rahmen der Gewinnermittlung allein und hinreichend durch die Bildung einer Rückstellung Rechnung zu tragen, die nur bei und im Umfang tatsächlich drohender Inanspruchnahme statthaft ist (vgl. a. BFH-Urteil in BStBl II 1992, 600).

  • BFH, 24.08.2000 - VIII B 42/00

    Garantierückstellungen

    Auszug aus FG Köln, 29.05.2002 - 14 K 1483/96
    Nach ständiger Rechtsprechung ist nur die tatsächlich zu erwartende Inanspruchnahme, nicht jedoch die vom Auftraggeber für möglich gehaltene Inanspruchnahme maßgebend (so ausdrücklich auch BFH-Beschluss vom 24.08.2000 VIII B 42/00 in der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil für die Vorjahre).

    Denn die Frage des Bewertungsmaßstabs für Pauschalrückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen ist durch die Rechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. BFH-Beschluss vom 24.08.2000 VIII B 42/00).

  • BFH, 17.02.1993 - X R 60/89

    Berücksichtigung von Rückgriffsmöglichkeiten bei der Bildung von Rückstellungen

    Auszug aus FG Köln, 29.05.2002 - 14 K 1483/96
    Da ein objektiver Maßstab für die Wahrscheinlichkeit und Höhe künftiger Garantieleistungen nur aus der Erfahrung gewonnen werden kann, legt die Rechtsprechung auf die Erfahrung, die der Steuerpflichtige in seinem eigenen Betrieb der Vergangenheit gemacht hat, entscheidendes Gewicht (BFH-Urteil vom 30.06.1983 IV R 41/81, BStBl II 1984, 263; vom 17.02.1993 X R 60/980, BStBl II 1993, 437; Urteil in BFH/NV 1998, 1217, 1218).
  • EuGH, 14.09.1999 - C-275/97

    DE + ES Bauunternehmung

    Auszug aus FG Köln, 29.05.2002 - 14 K 1483/96
    Eine einheitliche Rückstellung für alle derartigen Risiken (Pauschalrückstellung) ist dann zu bilden, wenn eine Pauschalbewertung dieser Rückstellung das geeignete Mittel ist, um einen in tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von der Höhe des Aufwands zu geben, der abzusetzen sein wird (EuGH-Urteil vom 14.09.1999 RsC-275/97, DStR 1999, 1645; ständige Rechtsprechung des BFH, zuletzt Urteil vom 30.04.1998 III R 40/95, BFH/NV 1998, 1217, 1218 m. w. N.).
  • BFH, 30.06.1983 - IV R 41/81

    Zur Bildung von Garantierückstellungen und von Rückstellungen für

    Auszug aus FG Köln, 29.05.2002 - 14 K 1483/96
    Da ein objektiver Maßstab für die Wahrscheinlichkeit und Höhe künftiger Garantieleistungen nur aus der Erfahrung gewonnen werden kann, legt die Rechtsprechung auf die Erfahrung, die der Steuerpflichtige in seinem eigenen Betrieb der Vergangenheit gemacht hat, entscheidendes Gewicht (BFH-Urteil vom 30.06.1983 IV R 41/81, BStBl II 1984, 263; vom 17.02.1993 X R 60/980, BStBl II 1993, 437; Urteil in BFH/NV 1998, 1217, 1218).
  • FG Hamburg, 26.11.2013 - 3 K 81/13

    Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten - Pauschalrückstellung für

    bbb) Seitens der Rechtsprechung sind pauschale Gewährleistungsrückstellungen gebilligt worden bei einem Bauunternehmen in Höhe von 0, 5% bis 1% des garantiebehafteten Jahresumsatzes (0,5%: Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 09.03.2011 12 K 12267/07, EFG 2011, 1737; Urteil des Sächsischen FG vom 16.08.2005 3 K 1318/02, juris; Urteil des FG Köln vom 29.05.2002 14 K 1483/96, DStRE 2005, 861, nachfolgend bestätigt durch BFH-Beschluss vom 06.05.2003 VIII B 163/02 BFH/NV 2003, 1313; 1%: Urteil des FG des Landes Brandenburg vom 14.01.2004 2 K 2190/02, EFG 2004, 638), bei einem Unternehmen, das auf der Grundlage einer vorgegebenen Konstruktionszeichnung einen Prototypen fertigte, in Höhe von 2% aller Nettoumsätze (Urteil des FG Hamburg vom 23.07.2008 2 K 38/07, juris) sowie bei einem Unternehmen, das begeh- und befahrbare Beläge für Bauten herstellte, in Höhe von 3% des Jahresumsatzes (BFH-Urteil vom 07.10.1982 IV R 39/80, BFHE 137, 25, BStBl II 1983, 104).
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